Sie wollen Ihre Familienverhältnisse aufklären?
Wir helfen Ihnen gerne und erstellen Ihren Stammbaum oder Ihre Familienchronik- mit oder ohne Urkundennachweis – so wie es für Sie passt.
Wir haben Sie kontaktiert? Häufig gestellte Fragen
Wir geben Antworten, die Ihnen erst einmal Sicherheit geben sollen. Alle weiteren Fragen besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.
1. Woher haben wir Ihre Kontaktdaten?
Sollten Sie von uns angesprochen, angerufen oder angeschrieben worden sein, bedeutet dies mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass Sie Erbin oder Erbe geworden sind. Möglicherweise kannten Sie den/ die Erblasser/in gar nicht oder hatten seit langem keinen Kontakt mehr. Das ist nicht ungewöhnlich. Im Dialog klären wir mit Ihnen die Verbindung zum Erblasser auf. Im Erbrecht können auch weit entfernte Verwandte zum Erbe berufen sein. Dies besonders dann, wenn die „nahen“ Verwandten aus unterschiedlichen Gründen das Erbe ausgeschlagen haben.
2. Wer ist unser Auftraggeber?
Wir erhalten unsere Aufträge von Gerichten, Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Nachlasspflegern, Kommunen, Gesellschaften oder Privatpersonen, die entweder gesetzlich verpflichtet sind Erbenermittlung zu betreiben oder von Privatleuten, die Ihre Herkunft aufklären und ordnen möchten.
3. Ist die Gesellschaft seriös? Wer ist Pro Hereditas S.à r.l.?
Die Gründungsmitglieder und Gesellschafter von Pro Hereditas S.à r.l. sind bereits als Nachlasspfleger bei deutschen Nachlassgerichten seit Jahren tätig und im Bund deutscher Nachlasspfleger e. V. eingeschrieben und engagiert. Es besteht eine Kooperation mit der Kanzlei Berres, Rechtsanwältin in Deutschland. Unsere Partner sind Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Banken und andere Nachlasspfleger. Wir erwarten keine Vorkasse und rechnen unsere Tätigkeit erst zum Abschluss der Verfahrens mit dem Auftraggeber ab.
4. Wann erfahre ich den Umfang der Erbschaft und meine Erbquote?
Die Quoten einer gesetzlichen Erbfolge bestimmen sich nach nationalen Regelungen, z. B. in Luxembourg nach dem Code Civil, in Deutschland nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche. Es gibt Unterschiede in der testamentarischen und der gesetzlichen Erbfolge, die zu beachten sind. Die Berechnung der Erbquoten folgt klaren gesetzlichen Regelungen und ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad, den Linien und Stämmen und dem ehelichen Güterstand. Erst nach Ermittlung aller Erben kann die Erbquote für jeden Erben abschließend festgelegt werden. Es wird ein Erbschein erteilt oder ein Zeugnis über das Erbrecht. Erst dann dürfen wir umfassend Auskunft über die Zusammensetzung des Nachlasses erteilen. Wir nehmen nur Kontakt zu möglichen Erben auf, wenn der Nachlass vermögend ist.
5. Besteht für mich ein finanzielles Risiko? – Erbe ich Schulden?
Im Bereich der Erbenermittlung werden wir nur in vermögenden Nachlässen tätig. Wir berechnen unser Honorar individuell, je nach Komplexität des Falles, Anzahl der Erben, Schwierigkeit und Dauer der Ermittlungen. Unser Honorar wird vereinbarungsgemäß immer aus dem Nachlass entnommen. Es besteht immer die Möglichkeit, die Erbenhaftung auf den Nachlass zu beschränken. Sie haben kein finanzielles Risiko im Privatvermögen und müssen nicht in Vorlage treten. Nach Abzug aller entstandenen Kosten und Steuern wird Ihnen ein positives Netto- Nachlassvermögen ausgezahlt.
6. Was passiert, falls ich im Nachhinein doch nicht erbberechtigt bin?
Für diesen Fall haften Sie nicht für unsere Kosten. Wenn Ihnen das Erbe nicht zufällt, erheben wir auch keinerlei Ansprüche Ihnen gegenüber.
7. Warum dauert die Erbenermittlung so lange?
Zunächst sind in Luxembourg und Deutschland die Gerichte/ Notare verpflichtet, die Erben zu ermitteln. Erst wenn diese Bemühungen nicht zum Erfolg führen, werden externe Erbenermittler beauftragt, d.h. in der Regel liegt der Erbfall bereits einige Zeit zurück, bis wir mit unseren Recherchen beginnen. Die Suche nach Verwandten ist umso schwieriger, je weniger Informationen oder Kontaktpersonen zum Erblasser vorhanden sind. Häufig bedarf es detaillierter Recherchen, um die Beziehungen des Erblassers zu ermitteln und Personen zu finden, die zuverlässig Auskunft geben können. Jede Information muss dann geprüft und urkundlich nachvollzogen werden. Diese Prozedur dauert, da die Informationen nicht „auf der Hand“ liegen.
8. Wie lange dauert es, bis ich die Auszahlung meines Erbes erhalte?
Ein festes Datum können wir hier nicht nennen. Die Auszahlung erfolgt, wenn die Erbenstellung nachgewiesen und die Erbschaftsteuer gezahlt ist. Je komplexer die Familienstruktur und die Verwandtschaftsverhältnisse, desto schwieriger die Erbenermittlung und Erbenfeststellung. Je höher die Informations- und Kooperationsbereitschaft der Kontaktpersonen und möglichen Miterben, desto schneller kann die Ermittlung der Erben erfolgen. Auf die Dauer des Erbscheinverfahrens haben wir keinen Einfluss. Die Verteilung des Nachlassvermögens kann erst nach Abschluss des Erbscheins- und Erbschaftsteuerverfahrens erfolgen. Dies kann mitunter Jahre dauern. Wir bemühen uns um eine schnelle und effektive Sachbearbeitung und zeitnahen Abschluss der Verfahren.
